Schweizer Schiesssportverband

Mehr Pistolen zugelassen

Per 1. Januar 2022 wurde das neue Hilfsmittelverzeichnis durch die Schweizer Armee publiziert. Neu sind dank einer Vereinheitlichung der Zulassungskriterien deutlich mehr Pistolen zu den Bundesübungen zugelassen.

Diese Nachricht dürfte insbesondere viele Pistolenschützinnen und Pistolenschützen freuen: Per 1. Januar 2022 hat die Schweizer Armee das überarbeitete Hilfsmittelverzeichnis in Kraft gesetzt. Dank einer Vereinheitlichung der Zulassungskriterien bei Faustfeuerwaffen dürfen neu deutlich mehr Pistolenmodelle bei Bundesübungen eingesetzt werden. Neben den gängigen Ordonanzpistolen SIG Pro SPC 2009 (P03), SIG P220 (P75), SIG P210 (P49) und der Glock 17 Gen 4 sind neu Pistolen, welche folgende Kriterien erfüllen, zugelassen:

  • Die Pistole inkl. eingesetztem Magazin muss vollständig in einen Prüfkasten mit den Innenmassen 225 x 150 x 50 mm passen;
  • Kaliber 9mm Para oder 7.65mm Para;
  • Alle Waffen müssen den Beschussstempel einer autorisierten Beschussstelle aufweisen;
  • Abzugsgewicht (gem. Pt 7.1) minimal 1500gr, Ausnahme SIG 210 (alle Modelle), 9mm Pist 49 und Parabellum Pistolen: Abzugsgewicht: 1360gr;
  • Pistolengriffe dürfen Fingerrillen aufweisen;
  • Nicht gestattet sind: Kompensatoren, Mündungsbremsen, geschlitzte Läufe und Vorrichtungen ähnlicher Art;
  • Handballenauflagen und Leuchtpunktvisiere sind ebenfalls nicht zugelassen.

Weiterhin zugelassen sind auch folgende Pistolen:

  • 7.65 mm Pistole 06/29
  • 7.65 mm Pistole 06
  • 7.65 mm Pistole 00
  • Dienstwaffen von Polizei und Grenzwacht ohne Leuchtpunktvisier

 

Änderungen Gewehr 300m
Auch bei den Gewehrschützen sind seit diesem Jahr neue Hilfsmittel zugelassen. So darf beispielsweise am Sturmgewehr 90 ein Ringkorn verwendet oder der Karabiner und das Langewehr ab Zweibeinstütze geschossen werden. Das SSV-Magazin «Schiessen Schweiz» hat in der Oktober-Ausgabe bereits ausführlich darüber berichtet (Link, Bericht ab Seite 26).

 

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