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Doping

Weil in vielen Sportarten unterschiedliche Wirkstoffe und Methoden der unphysiologischen Leistungssteigerung verboten sind, aber immer neue Methoden und neue Substanzen als leistungssteigernd eingestuft werden, wird in einer ständig der Realität angepassten Dopingliste mit genau aufgeführten und beschriebenen Wirkstoffen und Vorgehensweisen definiert, was unter Doping zu verstehen ist.

Diese Liste – von internationalen Sportverbänden in Zusammenarbeit mit der medizinischen Kommission des IOC aufgestellt, aktualisiert, permanent um neue Substanzen ergänzt – wird von allen nationalen Verbänden übernommen. Demnach liegt ein Dopingverstoß vor, wenn eine der in der Verbotsliste aufgezählten Substanzen im Körper des Athleten nachgewiesen wird, er eine Dopingkontrolle verweigert hat, im Besitz von im Sport verbotenen Substanzen ist oder sich diese beschaffen will. Als Beweis für die Beschaffung genügt ein Rezept.
Bei dem Nachweis von illegalen Substanzen wird zwischen Wettkampf- und Trainingskontrollen unterschieden. Wettkampfkontrollen sind nötig, um die kurzzeitige Leistungssteigerung durch Doping nachzuweisen, das kurz vor Beginn des Wettkampfes durchgeführt wurde. Trainingskontrollen versuchen, eine langzeitige Einnahme von Doping nachzuweisen und Stoffe aufzuspüren, die auf Grund einer rechtzeitigen Absetzung nicht mehr in Wettkampfkontrollen nachgewiesen werden können. Diese Kontrollen bestehen aus einer Urinprobe.

Bei der erstmaligen Einnahme von verbotenen Stimulanzien oder Schmerzmitteln wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei allen anderen Vergehen, wie der Einnahme von anabolen Steroiden oder der Manipulation einer Dopingprobe, wird eine Wettkampfsperre von mindestens zwei Jahren für den Sportler verhängt. Des Weiteren werden bei Dopingvergehen, die während eines Wettkampfes stattfinden, die Leistungen annulliert.

Downloads

Weisungen für die Durchführung von Dopingkontrollen im Rahmen von Schiessanlässen des SSV
Weisungen für die Bekämpfung des Dopingmissbrauchs
Doping-Statut 2009
Kommentar zur revidierten Weisung des SSV zur Bekämpfung des Dopingmissbrauch
AFB für Dopingkontrollen - Allgemeiner Teil
AFB für Dopingkontrollen - Meldepflichten
Dopingliste 2011
Formular ATZ (df)

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