Mitgliederbeiträge
Wenn in den Vereinen keine Trainings stattfinden können und Wettkämpfe abgesagt werden, müssen dann die Mitgliederbeiträge auf Stufe Verein oder auf Stufe Verband reduziert oder teilweise zurückbezahlt werden? Wie sieht die rechtliche Situation aus? Was plant der SSV?
Stellungnahme des SSV
Der EY Sport Desk hat im Auftrag von Swiss Olympic ein Merkblatt über die rechtliche Situation bezüglich Mitgliederbeiträgen in Verbänden und Vereinen erstellt.
Mitgliederbeiträge in Verbänden / Vereinen: SSV-Mitgliederbeiträge oder Mitgliederbeiträge an die Mitgliederverbände/Regionalverbände sind gemäss der Einschätzung des EY Sport Desk statutarische Beiträge, weshalb kein rechtlicher Anspruch auf Rückzahlung oder Aussetzung besteht. Zudem ist der Arbeitsaufwand bei den meisten Verbänden während dieser schwierigen Situation gleichgeblieben, auch wenn Wettkämpfe und Kurse nicht stattfinden. Der SSV verzichtet deshalb auf Massnahmen wie eine temporäre Senkung des Mitgliederbeitrages.
Wie aber bereits im Newsletter vom 7. April 2020 angekündigt, ist der SSV bereit, diese Massnahme zu überdenken, sollte der Schiessbetrieb nach dem 31. Mai 2020 nicht wieder aufgenommen werden können. Das Thema wird an der Präsidentenkonferenz des SSV vom 25. Juni 2020 traktandiert.
Liquiditätsprobleme bei Zahlung der SSV-Mitgliederbeiträge: Um Liquiditätsprobleme zu vermeiden, hat der SSV bereits sein Entgegenkommen signalisiert und die Zahlungsfrist der Verbandsrechnung von 90 auf 150 Tage verlängert. Wir empfehlen, euren Vereinen bei Liquiditätsengpässen ebenfalls die Möglichkeit der Verlängerung der Zahlungsfrist der Beiträge oder im Extremfall der Stundung der Beiträge anzubieten.
Situation Lizenzen (die nur für das ESF 2020 gelöst wurden)
Wir haben diverse Anfragen von Schützen erhalten, die eine Lizenz nur gelöst haben, um am ESF 2020 teilnehmen zu können. Können diese Lizenzen storniert werden?
Stellungnahme des SSV
Hier kommt aus Sicht des SSV die gleiche Argumentation zum Tragen wie beim ersten Punkt «Mitgliederbeiträge»: Eine einmal gelöste Lizenz kann aus den oben beschriebenen Gründen nicht storniert werden. Zudem ist es für den SSV schlicht nicht überprüfbar, ob eine Lizenz tatsächlich nur für das ESF 2020 gelöst wurde.
Ausfall der J+S-Beiträge
Fallen J+S-Beiträge für Verbände und Vereine (teilweise) ersatzlos aus, wenn keine Angebote durchgeführt werden?
Stellungnahme des SSV
Für die meisten Verbände und Vereine sind J+S Beiträge wichtige Einnahmequellen. Zu diesem Thema hat Swiss Olympic Mitte April folgendes kommuniziert: «Das BASPO ist sich der Problematik bewusst und arbeitet an einer Lösung. Swiss Olympic wird regelmässig über die Arbeiten informiert. Gemäss geltendem Recht dürfen keine Subventionen ausbezahlt werden, wenn die entsprechende Leistung nicht erbracht wird.»
Wir halten euch auf dem Laufenden, wenn wir neue Informationen erhalten.
Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand und andere Partner
Inwiefern bietet die öffentliche Hand Unterstützung für Sportorganisationen an? Welche anderen Möglichkeiten gilt es zu prüfen?
Stellungnahme des SSV
Es stehen mehrere Möglichkeiten offen:
Nothilfe des Bundes: Der Bund unterstützt den Schweizer Sport mit insgesamt 100 Millionen Franken: 50 Millionen Franken für den Bereich des professionellen Sports als zinslose Darlehen und 50 Millionen Franken als nichtrückzahlbare Beiträge für den Breitensport. Diese staatliche Finanzhilfe soll Organisationen im Sportbereich vor der Zahlungsunfähigkeit bewahren.
Finanzhilfen erhalten Sportorganisationen, denen als Folge der Ertragsausfälle wegen der Massnahmen des Bundes gegen das Coronavirus die Zahlungsunfähigkeit droht. Die Finanzhilfen des Bundes dienen nicht dazu, Ertragsausfälle abzufedern.
Mehr Infos auf der Website des Baspo.
Kantonale und kommunale Unterstützung: Falls noch nicht geschehen, empfiehlt der SSV allen Mitgliederverbänden und Vereinen die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten auf kantonaler und kommunaler Ebene zu prüfen.
Gemeinde: Vereine mit finanziellen Ausfällen sollen bei der Gemeinde anfragen, ob ihnen die Miete oder andere Auslagen für Veranstaltungen und Trainingsbetrieb erlassen werden. Je nach Gemeinde gibt es zudem andere Arten von Unterstützung, die allenfalls beantragt werden können.
Kanton: Vereine und/oder Verbände sollen beim kantonalen Sportamt und bei Organisationen, die über die Ausschüttung von Swisslos-/Lotterie-Geldern bestimmen, abklären, ob es zweckgebundene Unterstützung oder Subventionen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Situation gibt. Ebenso ist abzuklären, ob bereits zugesagte Gelder auch (teilweise) gezahlt werden, wenn Events abgesagt werden oder die Leistungen nicht vollständig erbracht werden können.
Swiss Olympic hat eine Liste mit den kantonalen Finanzhilfen zusammengestellt.