Anti-Doping

Der Schweizer Schiesssportverband setzt sich konsequent für einen dopingfreien Sport ein. Das Doping-Statut und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen sowie die Dopingliste sind für alle Swiss Olympic angeschlossenen Verbände verbindlich. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten somit für alle Schützinnen und Schützen mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist. Dasselbe gilt für Teilnehmende an Wettkämpfen solcher Organisationen. Es können jederzeit Dopingkontrollen stattfinden und Sportlerinnen und Sportler allenfalls sanktioniert werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.

Fragen und Antworten

Wo finde ich das Doping-Statut von Swiss Olympic?

Wo finde ich die Dopingliste?

Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Dopingliste) wird in der Regel jährlich von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) veröffentlicht und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft. Swiss Sport Integrity gibt jährlich eine Übersetzung dieser Dopingliste heraus. 

Wie finde ich herauss, ob mein Medikament auf der Dopingliste steht?

Swiss Sport Integrity ermöglicht auf der Website eine online Medikamentenabfrage. Die Medikamentenabfrage ist auch als Mobile App im Apple Store oder im Google Play Store verfügbar. 

Wie läuft eine Antidopingkontrolle ab?

Der Ablauf einer Dopingkontrolle ist von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im Internationalen Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen für alle Anti-Doping-Organisationen genau geregelt. Standardisierte Abläufe, professionell ausgebildetes Kontrollpersonal und klar formulierte Rechte und Pflichten gewährleisten die hohen Qualitätsanforderungen an Dopingkontrollen. In der Schweiz ist die Umsetzung der Dopingkontrollen in den «Ausführungsbestimmungen zu Dopingkontrollen und Ermittlungen» geregelt.

Gibt es Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken (ATZ)?

Es gibt Situationen, in denen Sportlerinnen und Sportler aus gesundheitlichen Gründen eine gemäss Dopingliste verbotene Substanz oder Methode benötigen. Dafür sehen die Anti-Doping-Bestimmungen eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken, kurz ATZ vor. Es gibt Vorgängige ATZ und Nachträgliche ATZ. Die nachträgliche Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken wird insbesondere für Sportlerinnen und Sportler im Breitensport angewendet. 

Wo finde ich weitere Informationen?

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