Die Revision soll bestehende Unklarheiten beseitigen und administrative Abläufe vereinfachen. Der SSV begrüsst insbesondere die Präzisierungen bei den wesentlichen Waffenbestandteilen sowie die neue Regelung für leihweise abgegebene Sportwaffen beim Erreichen der Volljährigkeit. Auch die vorgesehenen Erleichterungen bei der gewerbsmässigen Einfuhr von Waffen für Auktionen und Messen werden unterstützt.
In seiner bereits Anfang September eingereichten Stellungnahme regt der SSV zudem an, den Waffenerwerb für ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung B zu erleichtern, wenn die erforderliche Bestätigung des Heimatstaates nicht erhältlich ist. Dabei soll insbesondere eine Ausnahmeregelung für Staatsangehörige aus Schengen-Staaten geprüft werden.
Die vollständige Stellungnahme des SSV finden Sie untenstehend.




