Fédération sportive suisse de tir

Der SSV unterstützt das Referendum

Der SSV hat an einer ausserordentlichen Präsidentenkonferenz vom 25. September in Ittigen BE entschieden, ein allfälliges Referendum gegen das Waffengesetz zu unterstützen.

Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) versteht sich – wie der Name schon sagt – als Sportverband, nicht als politische Organisation. Doch angesichts der von National- und Ständerat beschlossenen Verschärfung des Waffengesetzes als Folge der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie bleibt dem SSV nichts anderes übrig, als auf der politischen Bühne aktiv zu werden. Die vom Parlament beschlossene Revision des Waffengesetzes enthält mehrere Punkte, die das Schweizer Schützenwesen in seinem Mark treffen und insbesondere den Breitensport gefährden. Deshalb hat der SSV am Dienstagnachmittag, 25. September, an einer ausserordentlichen Präsidentenkonferenz im Haus des Sports in Ittigen BE entschieden, ein Referendum gegen das Waffengesetz zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS; ein Zusammenschluss von 16 Verbänden und Organisationen, die eng mit dem Schiess- und Waffenwesen verbunden sind) das Referendum ergreift. Die IGS, deren Mitglied der SSV ist, wird ihren Entscheid voraussichtlich am 28. September kommunizieren.

 

Der SSV lehnt die von Stände- und Nationalrat beschlossene Revision des Waffengesetzes aus folgenden Gründen ab:

  • Mit dem neuen Gesetz würden die im Breitensport weit verbreiteten Sturmgewehre 90 und 57 zu den verbotenen Waffen zählen und dürften nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden. Der SSV wehrt sich gegen höhere Hürden, die den Breitensport massiv beeinträchtigen.
  • Alle Besitzer einer neu verbotenen Waffe müssten diese innerhalb von drei Jahren der zuständigen kantonalen Behörde melden, wenn die Waffe nicht bereits registriert ist. Diese Nachregistrierung wurde von Volk und Parlament abgelehnt. Nun soll sie durch die Hintertüre eingeführt werden. Das kann der SSV nicht akzeptieren.
  • Gemäss dem neuen Gesetz erhält eine Ausnahmebewilligung nur, wer Mitglied in einem Schützenverein ist oder regelmässig schiesst. Es ist aber in keiner Weise geregelt, wie diese Nachweise zu erfolgen und welche Aufwände die einzelnen Schützenvereine zu erwarten haben. Ebenso ist unklar, wer die Einhaltung der Bestimmungen kontrolliert. Dies alles würde erst auf Verordnungsstufe geregelt – ohne Einflussmöglichkeiten für den SSV. Diese Bevormundung lehnt der SSV ab.
  • Die Anpassung des Schweizer Waffengesetzes ist auf Geheiss der EU erfolgt. Sollte die EU-Waffenrichtlinie nicht die gewünschte Wirkung zeigen, stehen schon bald die nächsten Verschärfungen im Haus. Der SSV wehrt sich gegen diese Salamitaktik.
  • Die EU-Waffenrichtlinie soll mehr Sicherheit bringen und den Terrorismus eindämmen. Das sind hehre Ziele, die der SSV voll und ganz unterstützt. Die vorliegende Richtlinie und das daraus resultierende neue Schweizer Waffengesetz bringen aber weder mehr Sicherheit noch schränken sie den Terrorismus ein. Das Waffengesetz ist eine Fehlkonstruktion, gegen die der SSV kämpfen muss.

 

Der Schweizer Schiesssportverband sieht sich als Dachverband aller Schützinnen und Schützen verpflichtet, deren Interessen zu wahren. Ebenso ist es dem SSV wichtig, seinen Partnern und befreundeten Verbänden zur Seite zu stehen und diese im Referendumskampf zu unterstützen. Deshalb stellt sich der SSV geschlossen hinter das Referendum und zählt dabei auf die Unterstützung aller Mitgliedverbände sowie aller Schützenvereine in der Schweiz.

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