Schweizer Schiesssportverband

Bundesgericht schafft Klarheit zur Waffenaufbewahrung

Wer im gleichen Haushalt lebt und die gleichen waffenrechtlichen Berechtigungen hat, darf Waffen gemeinsam aufbewahren. Das hat das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil entschieden.

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 13. November 2025 klargestellt: Familienmitglieder, die im selben Haushalt leben und rechtmässig Waffen der gleichen Kategorie besitzen, dürfen diese gemeinsam aufbewahren.

Im konkreten Fall hatte ein Vater zusammen mit seinem volljährigen Sohn, der ebenfalls rechtmässig über einen Waffenerwerbsschein verfügt, beim Kanton Solothurn um eine gemeinsame Aufbewahrung ersucht. Die Behörden lehnten ab: Der Sohn sei nicht als Besitzer im Waffenregister eingetragen und damit ein «unberechtigter Dritter». Die Vorinstanzen bestätigten die Verfügung.

Das Bundesgericht widerspricht nun deutlich. Es verweist auf Art. 26 des Waffengesetzes, der Waffen vor dem Zugriff unberechtigter Dritter schützen will. Doch: Wer im gleichen Haushalt lebt und für die betroffene Waffenkategorie berechtigt ist, gilt nicht als unberechtigt. Entscheidend ist also nicht der Eintrag im Waffenregister, sondern ob beide Personen gesetzlich zum Besitz solcher Waffen berechtigt sind.

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für viele Schützenhaushalte in der Schweiz. Die verbreitete Praxis, Waffen gemeinsam aufzubewahren – etwa zwischen Ehepartnern, Geschwistern oder Eltern und volljährigen Kindern – ist nun höchstrichterlich bestätigt. Voraussetzung bleibt: Alle Beteiligten müssen über die gleichen waffenrechtlichen Berechtigungen verfügen.

«Der Entscheid des Bundesgerichts stärkt die Rechtssicherheit im Bereich der Waffenaufbewahrung und trägt einer gewachsenen Praxis Rechnung, die Teil einer bewährten Tradition in der Schweiz ist», sagt SSV-Präsident Luca Filippini.

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