Schweizer Schiesssportverband

Faire Wettkämpfe statt «technologisches Doping»

Bild: ISSF

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Ab dem 1. Januar 2026 geht es der Schiessbekleidung definitiv an den Kragen: Die ISSF will die extreme Steifigkeit der Kleidung einschränken, die einzelnen Athletinnen und Athleten bislang künstliche Vorteile verschafft hätte. Ziel ist es, faire Wettkämpfe zu sichern, «technologisches Doping» zu verhindern und das Erscheinungsbild der Sportlerinnen und Sportler zu verbessern.

Mit den verschärften Bekleidungsvorschriften möchte die ISSF faire Wettkampfbedingungen wahren, denn extreme Steifigkeit der Kleidung schaffe für einzelne Athletinnen und Athleten künstliche Vorteile, schreibt der Weltverband des Schiesssports in einer Mitteilung Mitte September. Obwohl es bereits eine entsprechende Regelung gäbe, wäre diese aufgrund moderner Materialien und Fertigungstechniken kaum mehr wirksam. Weiter stört sich die ISSF bei Luftgewehr- und Dreistellungs-Finals am sogenannten «Pinguin-Gang» der Schützinnen und Schützen. Dies hätten an den Olympischen Spielen in Paris und Tokio auch IOC-Beobachter kritisiert.

«Technologisches Doping»
Bei ihren Überprüfungen kam die ISSF zum Schluss, dass die hohen Resultate, die insbesondere von Juniorinnen und Junioren erzielt werden, teils nur durch übermässig steife Kleidung möglich wären. Dies könne gar als «technologisches Doping» angesehen werden und schaffe ein unfaires System, da sich nicht alle Athletinnen und Athleten solche Vorteile leisten könnten. Zudem seien die aktuellen Bekleidungsvorschriften seit über 20 Jahren in Kraft.

Was wird neu?
Bei den Jacken muss künftig der Bereich des unteren Schulterblattes (ohne Ärmel) innert maximal 30 Sekunden um drei Millimetern biegbar sein. Beim Rest der Jacke muss diese sogenannte Deflektion von drei Millimetern innert 15 Sekunden erfolgen. Die Überlappung am Verschluss wird von 70mm auf 80mm erhöht.
Dasselbe gilt bei den Hosen, bei denen der Bereich oberhalb des Schritts ebenfalls während maximal 30 Sekunden um drei Millimeter biegbar sein muss und der Rest der Hose innert 15 Sekunden. Diese Änderungen würden laut der ISSF keine zusätzlichen Kosten für die Teams verursachen; die erforderlichen Änderungen könnten von den Athletinnen und Athleten oder den Trainerinnen und Trainern selbst mit geringem Aufwand vorgenommen werden «Es ist elementar für die Athleten, dass tatsächlich keine zusätzlichen Kosten entstehen, sondern die bestehende Kleidung dahingehend manipuliert bzw. angepasst werden kann, sodass sie dem neuen Reglement entspricht», sagt Joël Strübi, Leiter Spitzensport und Nachwuchsförderung beim SSV. «Anderenfalls würde die Reglementsänderung eines der primären Ziele verpassen: nämlich dass der Erfolg im Schiesssport nicht primär vom Budget abhängt, sondern von Leistungsfaktoren.» 
Um bei den Athletinnen und Athleten weiteren Unmut zu vermeiden, soll es bei den Schuhen vorerst keine Anpassungen geben. Bestehende Regeln zur Flexibilität der Sohlen bleiben bestehen; Modifikationen durch Schneiden oder Bohren sind erlaubt. «Ich begrüsse den Entscheid der ISSF, beim Schuhwerk zunächst von der grösseren Umstellung abzusehen, und zu überprüfen, ob die anderen Anpassungen im Kleiderreglement bereits zu den gewünschten Auswirkungen führen», so der Leiter der Abteilung Spitzensport und Nachwuchsförderung weiter.
Gänzlich offiziell sind die neuen Regeln noch nicht. Diese müssen noch bis Ende Jahr vom ISSF-Rat zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit den jüngst Veröffentlichten Informationen will der Weltverband transparent aufzeigen, in welche Richtung es ab dem 1. Januar 2026 geht. (rge)

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