Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ausgearbeitet. Dieser Vorschlag, der sich bis zum 28. September 2025 in der Vernehmlassung befindet, geht weit über das ursprüngliche Anliegen der Volksinitiative hinaus: Besonders Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sowie Knallkörper ohne visuelle Effekte sollen künftig stark eingeschränkt oder gar verboten werden. In einer restriktiven Variante ist gar ein generelles Verbot lärmerzeugender Feuerwerke bei privaten Anlässen vorgesehen.
Der Schweizer Schiesssportverband sieht diese Entwicklung mit Sorge. Die Argumente für solche Einschränkungen (Lärm und Sicherheit) sind dieselben, die auch regelmässig gegen den Schiesssport ins Feld geführt werden. Damit könnte ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen werden, der später auf Schiesssport, Jagd und verwandte Bereiche ausgeweitet werden könnte.
Aus diesem Grund unterstützt der SSV die Petition des Vereins ProFeuerwerk, die sich für eine verhältnismässige Gesetzgebung einsetzt und ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk ablehnt. Der Verband ruft seine Mitglieder dazu auf, sich aktiv an der Unterschriftensammlung zu beteiligen und so ein Zeichen für Eigenverantwortung, Tradition und Freiheit zu setzen.
Link zur Petition: www.profeuerwerk.ch