Schweizer Schiesssportverband

Weiter Lockerungen des Bundesrates

Ab Montag, 22. Juni 2020, werden die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend aufgehoben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 beschlossen.

Ziel der neuen Massnahmen ist laut Bundesrat die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Vorgaben auf allen Bereichen der Gesellschaft. Der SSV begrüsst die weiteren Lockerungen des Bundesrates und sieht darin ein Signal, dass unser aller Alltag – und natürlich auch der Schiesssport im ganzen Land – einen entscheidenden Schritt in Richtung Normalität nehmen wird.

Wenn die Lockerungen am Montag, 22. Juni 2020, in Kraft treten, bleiben Händewaschen und Abstand halten (neu 1.5 anstatt 2 Meter) wichtig. Der SSV appelliert an die Schützinnen und Schützen, diese Empfehlungen auch weiterhin einzuhalten. Diese sind Teil des SSV-Musterschutzkonzeptes vom 6. Juni, das weiterhin in Kraft bleibt. 

In den Schiessständen können die Schützen alle Scheiben nutzen. Nach wie vor ist jedoch nötig, eine Anwesenheitsliste zu führen, um im Bedarfsfall ein Contact Tracing sicherzustellen.


Der SSV wünscht allen Schützinnen und Schützen «Guet Schuss!»

 

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