Schweizer Schiesssportverband

Das grösste Schützenfest der Welt findet statt

Sofern die Corona-Pandemie es zulässt, findet das Eidg. Feldschiessen am offiziellen Wochenende vom 28. bis 30. Mai 2021 statt. Zusätzlich können die Kantonalverbände ein weiteres Wochenende festlegen. Diese und weitere Bestimmungen haben die Verantwortlichen an einer Koordinationssitzung Mitte Februar beschlossen.

Die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben aktuell grosse Auswirkungen auf den Schiessbettrieb. Wettkämpfe und Übungen im Breitensport sind derzeit unmöglich. Der Schweizer Schiesssportverband hofft diesbezüglich auf baldige Lockerungen. An einer Videokonferenz haben SSV-Verantwortliche und kantonale Delegierte die Durchführung des Eidg. Feldschiessens 2021 besprochen und Massnahmen verabschiedet. Dabei wurden auch die Erfahrungen der ersten Corona-Welle im vergangenen Jahr genau analysiert und miteinbezogen. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

  • Das EFS 2021 findet am offiziellen Wochenende vom 28. bis 30. Mai 2021 statt.

  • Vorschiessen sind wie bisher unbeschränkt möglich und sollen zahlreich angeboten werden, um eine Verteilung der Schützen auf die verschiedenen Daten zu erreichen.

  • Die Kantonalverbände können selbst ein zweites Feldschiessen-Wochenende festlegen. Falls möglich findet dieses rund um den 1. August 2021 statt. Wenn das offizielle Wochenende ausfallen sollte, muss das Ersatzwochenende bis spätestens am 1. August stattfinden, damit die Resultate für weiterführende Wettkämpfe und Auszeichnungen (Feldstichfinal, kantonale Spezialauszeichnungen, usw.) gewertet werden können.

  • Resultate, welche für andere Wettkämpfe und Sonderauszeichnungen gelten (Stapfer-Medaille, Fellerpreis, Qualifikation für Feldstichfinal, etc.), müssen bis spätestens am 2. August 2021 gemeldet werden.
     
  • Ab dem 2. August 2021 können die Vereine das FS-Programm anlässlich ihrer gemeldeten OP-Terminen anbieten. Diese Resultate zählen jedoch nicht mehr für Sonderwettkämpfe und -auszeichnungen. Das Feldschiessen muss in diesen Fällen zuerst und ohne Probeschüsse absolviert werden. Insbesondere Pflichtschützen sind auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

  • Die geltenden Corona-Massnahmen von Bund oder Kantonen sind einzuhalten (z.B. Contact Tracing, Schutzkonzept Schiessstand und Festwirtschaft, etc.).

  • Das OP ist 2021 für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee wieder zwingend zu absolvieren. Die Durchführungsfrist für OP, FS und JS-Ausbildung wird bis am 30. September 2021 verlängert.

 

Der SSV möchte den Mitgliederverbänden in Bezug auf die EFS-Organisation die grösstmögliche Freiheit lassen. Ziel ist jedoch in jedem Fall eine möglichst hohe Teilnehmerzahl, insbesondere auch von «Gelegenheitsschützen», um das grööste Schützenfest der Welt über die Covid-19-Krise zu retten. Dabei ist die weitere Entwicklung der Pandemie jedoch nur schwer abzuschätzen.

Dank den flexiblen Rahmenbedingungen haben im vergangenen Jahr trotz aller Erschwernisse über 80'000 Schützinnen und Schützen das EFS absolviert. Mit rechtzeitiger Vorbereitung wollen wir in diesem Jahr eine noch bessere Teilnehmerzahl erreichen.

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