Schweizer Schiesssportverband

Gewalt

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Das Programm Jugend und Sport (J+S) des Bundesamtes für Sport (BASPO) geht von einem erweiterten Gewaltbegriff aus und versteht darunter alle Formen von Grenzverletzungen, destruktivem Verhalten, Zwängen und Übergriffen. (BASPO/J+S, 2016)

Mit der Verankerung der Ethik-Charta – Neun Prinzipien für den Schweizer Sport und des Swiss Olympic Ethik-Statut stellt sich der SSV gegen jede Form von Gewalt wie:

  • Physische Gewalt (Tätlichkeiten, Körperverletzung, Sachbeschädigung…)
  • Verbale Gewalt (Drohungen, Beschimpfungen, üble Nachrede…)
  • Nonverbale Gewalt (Drohende und beleidigende Gesten, Zeichen-Bilder-Videos welche Gewalt verherrlichen, legitimieren oder androhen…)
  • Psychische Gewalt (Nötigung, Vorenthalten von Informationen, Ignorieren…)
  • Mobbing (Erniedrigungen in den sozialen Medien, Einrichten von Hassgruppen, öffentliches Blossstellen und Beschimpfen, Entwenden und Verstecken von Gegenständen, in Umlaufsetzen von Gerüchten, gezielte Unterstellungen…)
  • Institutionelle Gewalt (Willkür, Bevorzugung bzw. Ungleichbehandlung, unnötige administrative Hürden, fehlende Transparenz, unangemessene Strafen…)
  • Sexuelle Gewalt (sexuelle Handlungen mit Kindern und Abhängigen (Athleten), Belästigungen durch Bemerkungen, Witze, Erniedrigungen, Pornografie…)
  • Gewalt gegen sich selbst (Selbstmord, Selbstverletzung, Rückzug, Doping,…)
  • Gewalt durch Diskrimination (grundloser Ausschluss, Ausgrenzung, Rassismus…)

Die meisten Formen von Gewalt sind nach schweizerischem Strafgesetzbuch strafbar und können bei den Behörden zur Anzeige gebracht werden. Parallel dazu können Fehlverhalten dem SSV (ethik@swissshooting.ch) gemeldet werden (siehe Swiss Olympic Ethik-Statut), welche parallel die Prüfung von Disziplinarmassnahmen einleitet.

Zögern Sie nicht Feststellungen zu melden, wenn die Situation nicht direkt geregelt werden kann. Nur so ergibt sich die Chance eine Angelegenheit möglichst schnell und niederschwellig zu regeln.

 

Prävention

Nutzen Sie die umfassenden Unterlagen und Informationen von Swiss Olympic und Jugend + Sport. Besuchen Sie ein Präventionsmodul von J+S «Engagiert gegen Gewalt» oder «Engagiert gegen sexuelle Übergriffe». Fragen zur Prävention beantworten Ihnen auch die Fachpersonen des SSV (ethik@swissshooting.ch).

 

Allgemeine Prävention

Das Installieren eines guten Vereinsklimas ist der wichtigste Punkt in der Prävention. Die Anerkennung der Ethik-Charta Sport in den Statuten und die Verankerung von eigenen Werten (Vereinsleitbild), gemeinsames Bestimmen von Umgangsformen und klare Regeln bilden die Basis dazu.

Für die Prävention bei Jugendlichen und Junioren empfehlen wir die Vorschläge von «cool and clean», wie das Thema Fairplay im Training einbezogen werden kann.

Für nähere Erklärungen und für weitere Massnahmen verweisen wir auf das Merkblatt von J+S.

 

Gezielte Prävention

Meist sind Konflikte Auslöser von Gewalt. Gehen Sie Konflikte rechtzeitig an, bevor diese zu Gewalt eskalieren. Unterschiede in den Meinungen, Werten, Ansichten und Auslegungen sollten durch geeignete Strukturen wie regelmässiger Austausch im kameradschaftlichen Beisammensein mit Diskussionen und Debatten bereinigt werden. Die direkte Kommunikation ist hier entscheidend. Ärger sollte nicht über die sozialen Medien, E-Mail, Nachrichtenapplikationen und ellenlangen Briefen Luft gemacht werden. Der direkte Kontakt zwischen den Betroffenen über Telefon oder durch ein Treffen kann Spannungen in kürzester Zeit auflösen.

 

Früherkennung und -intervention

Die Gewaltanwendungen entwickeln sich meist von kaum wahrnehmbaren Aktionen zu offenem Schlagabtausch. Um diese Entwicklung frühzeitig unterbrechen zu können ist es wichtig, zu beobachten und Feststellungen auszutauschen – um Schnellschüsse durch Fehlinterpretationen zu vermeiden. Schaffen Sie Strukturen im Verein (Vorstand, Trainerkollegium, Kerngruppen, Fachpersonen…) die es erlauben, in regelmässigen Abständen das Klima im Verein, unter dessen Angehörigen oder in dessen Umfeld zu diskutieren, Beobachtungen/Meldungen gemeinsam zu bewerten und notfalls Massnahmen einzuleiten/vorzuschlagen.

Wo sollen, dürfen oder müssen wir intervenieren? Antworten auf diese Fragen sollten im Vorfeld von Vereinsvorständen, Trainern und Funktionären gesucht werden. Hier geht es um die Erstellung eines Krisenleitfadens, der es ermöglicht, rasch und bestimmt auf den einzelnen Eskalationsstufen reagieren zu können. Wir empfehlen Ihnen das Interventionsmodell von «cool and clean» zu übernehme oder dieses als Beispiel für einen eigenen Leitfaden zu benutzen.

 

Externe Ressourcen

Überfordert Sie die Situation, zögern Sie nicht frühzeitig externen Rat oder Hilfe bei Beratungsstellen, Fachpersonen (z.B. des SSV - ethik@swissshooting.ch) oder über das Leitertelefon von Projuventute zu Holen.

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