Schweizer Schiesssportverband

Sicherer Umgang mit Pressluftkartuschen

Pressluftkartusche (Foto: Philipp Ammann)

Pressluftkartusche (Foto: Philipp Ammann)

Der Herstellerverband der Waffenindustrie hat in einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung darauf hingewiesen, dass die maximale Nutzungsdauer von Pressluftkartuschen aus Aluminium 10 Jahre nicht überschreiten darf.

Nach Ablauf der 10 Jahre, ab Herstelldatum, darf die Kartusche aus Aluminium nicht mehr weiterverwendet werden und muss gefahrlos entleert werden. Für die Einhaltung dieser Regeln und Bestimmungen ist der Schütze selbst verantwortlich, die u.a. in der Bedienungsanleitung der Hersteller stehen. Die Hersteller lehnen jegliche Haftung und Verantwortung bei Unfällen, die durch Nichteinhaltung dieser Regeln entstehen ab.

Pressluftkartuschen aus Stahl
Stahlkartuschen können in der Regel einmalig durch eine offizielle Stelle nachgeprüft werden, allerdings auch nur bis zu einer maximalen Nutzungsdauer von 20 Jahren. Dies bedeutet, dass z.B. eine Stahlkartusche aus dem Jahre 2001, abgelaufen seit 2011, durch die Prüfung bis zum Jahre 2021 verlängert werden kann.

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