Sie setzt sich zusammen aus:
- den Vertretungen der Mitglieder (Statuten SSV Art. 6 Abs. 2)
- den Vorstandsmitgliedern
- den Ehrenmitgliedern
- den Vertretungen der Mitglied- und der angeschlossenen Verbände.
Vertretungsrechte
Das Vertretungsrecht wird, gestützt auf die Zahl der erfassten lizenzierten Vereinsmitglieder, auf jedes Jahresende für das nächste Jahr durch den Vorstand festgelegt. Die KSV und die UV haben für die ersten 500 lizenzierten Vereinsmitglieder einen Grundvertretungsanspruch von vier stimmberechtigten Delegierten.
Zusätzlich steht ihnen ein weiterer stimmberechtigter Delegierter pro je weitere 500 lizenzierte Vereinsmitglieder zu; Bruchteile werden aufgerundet.
Einberufung
Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich, in der Regel im April, statt. Der Vorstand kann bei Bedarf eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen.