Die Motion verlangte, dass ehemalige Armeeangehörige ihre persönliche Ordonnanzwaffe nach der Entlassung aus der Armee nur dann behalten dürfen, wenn sie diese regelmässig für schiesssportliche Zwecke nutzen. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, hätte die Waffe abgeben müssen.
Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) hatte die Motion bereits im Oktober 2025 kritisiert und vor den Auswirkungen auf die Schweizer Miliztradition sowie den verantwortungsvollen privaten Waffenbesitz gewarnt.
«Mit diesem Entscheid hat der Nationalrat Augenmass bewiesen», sagt SSV-Präsident Luca Filippini. «Die Schweizer Miliztradition basiert auf Vertrauen und Verantwortung – nicht auf Generalverdacht.»
Mit dem Entscheid des Nationalrats bleibt die bisherige Regelung bestehen.
Das detaillierte Abstimmungsprotokoll finden Sie hier.




