Schweizer Schiesssportverband

Keine Einschränkungen mehr im Schiesssport

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Aufhebung von fast allen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Covid-Zertifikatspflicht und das obligatorische Tragen von Masken sind ab morgen Donnerstag, 17. Februar 2022 nicht mehr in Kraft.

Jetzt geht es richtig schnell! Der Bundesrat hebt fast sämtliche Corona-Massnahmen auf und ermöglicht damit eine Rückkehr in die Normalität. Gemäss Gesundheitsminister Alain Berset sei die epidemiologische Lage in der Schweiz stabil und entwickle sich in die richtige Richtung. So wird bereits ab morgen Donnerstag, 17. Februar die Zertifikatspflicht in allen Bereichen aufgehoben. Sei es im Restaurant, im Kino oder bei Veranstaltungen. Ebenfalls ab morgen braucht es keine Masken mehr am Arbeitsplatz, in Läden, in Innenbereichen von Restaurants oder bei Veranstaltungen wie zum Beispiel im Schiesssport. Zudem entfallen die Einschränkungen bei Treffen von grösseren Gruppen, wie auch die Bewilligungspflicht von Grossveranstaltungen.

Schiesssport wieder uneingeschränkt möglich
Die jüngsten Lockerungen machen auch den Schiesssport hierzulande wieder ohne Einschränkungen möglich. So dürfen die Indoor-Finalwettkämpfe vom 25. - 27. Februar und 03. - 06. März 2022 in Bern (Final Gruppenmeisterschaft Gewehr 10m, Verbandsmatch Gewehr 10m und die Schweizermeisterschaften Gewehr und Pistole 10m) normal stattfinden und die 2G+-Pflicht entfällt.

Kantone können strengere Massnahmen einführen
Mit den weitreichenden nationalen Lockerungen der Corona-Massnahmen wird das Musterschutzkonzept des Schweizer Schiesssportverbands hinfällig und auf eine Aktualisierung wird vorerst verzichtet. Entwickelt sich die Lage wie vom Bundesrat erwartet, wird per 1. April die besondere Lage beendet. Danach fällt auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und die Isolationspflicht. Die Kantone dürfen jeweils strengere Massnahmen verfügen. Veranstalter von grösseren Anlässen und Wettkämpfen werden deshalb gebeten, sich bei den lokalen Behörden zu informieren.

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