Schweizer Schiesssportverband

Verlängerung der Corona-Massnahmen

Foto: Pixabay/Geralt

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Der Bundesrat hat am 19. Januar 2021 die geltenden Schutzmassnahmen verlängert. Sie gelten vorerst bis am 31. März 2022. Das SSV-Schutzkonzept behält weiterhin seine Gültigkeit.

Der Bundesrat hat auf drastische Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verzichtet. Verlängert wurden wie erwartet die aktuell geltenden Schutzmassnahmen wie zum Beispiel die 2G-Regelung. Sie gelten vorerst bis Ende März 2022. Dies soll laut Bundesrat «provisorisch» gelten. Es werde laufend überprüft, ob die Massnahmen noch nötig sind.

Das Schutzkonzept des SSV behält damit weiterhin seine Gültigkeit – auch in Hinblick auf anstehende Wettkämpfe wie den Mannschaftsmeisterschafts-Final Gewehr 10m Mitte Februar oder die Indoor-Schweizermeisterschaften anfangs März 2022 in Bern. 

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