Fédération sportive suisse de tir

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Verordnung

Derzeit sammeln der SSV und seine Partnerverbände Unterschriften für ein Referendum gegen das neue Waffengesetz. Am 19. Mai 2019 wird das Schweizer Stimmvolk über die Vorlage abstimmen können. Der Bundesrat geht nun bereits einen Schritt weiter: er hat die Verordnung zum Waffengesetz publiziert, die mehr Klarheit bringt, was sich für die Schützinnen und Schützen alles ändert.

 

Der Schweizer Schiesssportverband und seine Mitstreiter haben im Kampf gegen das neue Waffengesetz immer wieder bemängelt, dass viele Fragen erst auf Verordnungsstufe geregelt werden. Nun liegt der Entwurf der Teilrevision der Waffenverordnung vor. Bis am 13. Februar 2019 können interessierte Kreise eine Vernehmlassung einreichen. Auch wenn die detaillierte Analyse noch aussteht, ist klar, dass der SSV sich mit Sicherheit zur Verordnung äussern wird. 

Bundesrat und Parlament haben immer wieder versprochen, dass sich für Schützinnen und Schützen mit dem neuen Gesetz nichts ändern wird. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage hat der SSV immer wieder in Frage gestellt. Der Entwurf der Verordnung macht nun klar, dass sich für Schützinnen und Schützen sehr viel ändert.

So schlägt der Bundesrat in der Verordnung vor, dass eine Ausnahmebewilligung jeweils nur für eine Waffe oder ein Waffenbestandteil gilt. Will heissen: hat ein Schütze mehrere neu verbotene halbautomatische Feuerwaffen zuhause, muss er für jedes Sportgerät eine separate Ausnahmebewilligung beantragen - und auch bezahlen. So fallen gemäss Entwurf für jedes Sturmgewehr 100 Franken, für jedes Waffenzubehör 50 Franken an.

Wer mit einer Ausnahmebewilligung ein Sturmgewehr kauft, muss gemäss Gesetz nach fünf oder zehn Jahren nachweisen, dass er Mitglied in einem Schützenverein ist oder dass er regelmässig schiesst. Diese beiden Voraussetzungen hat der Bundesrat in der Verordnung ausformuliert. Regelmässig schiessen bedeutet fünf Mal in fünf Jahren, wobei an fünf unterschiedlichen Tagen geschossen werden muss. Für die Vereinsmitgliedschaft will der Bundesrat einen Nachweis eines Vereins, einen Eintrag in der VVA oder eine Lizenz des SSV verlangen. Unklar ist, welche Bedingungen der Verein erfüllen muss.

Der SSV wird in den nächsten Wochen eine Vernehmlassungsantwort formulieren und diese seinen Mitgliedverbänden und Mitgliedern zur Verfügung stellen. (van)

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