Schweizer Schiesssportverband

Wichtige Informationen zur neuen SSV-Mitgliederkarte

Im vergangenen Mai hat der Schweizer Schiessportverband eine komplett überarbeitete Mitgliederkarte mit Bezahlfunktion für alle lizenzierten Schützinnen und Schützen lanciert. Der SSV erklärt noch einmal transparent, was die Beweggründe für die Integration der Bezahlfunktion gewesen sind, wie die neue SSV-Mitgliederkarte funktioniert und welche Widerspruchsrechte den SSV-Mitgliedern zur Verfügung stehen.

Wieso gibt es eine SSV-Mitgliederkarte (Lizenzkarte)?
Gemäss Lizenzwesen ist der SSV für die Ausstellung der Lizenzkarte zuständig. Aus logistischen Gründen wird für die Ausstellung der Lizenzkarte ein externer Partner beigezogen. Dies war schon in der Vergangenheit der Fall.
In diesem Zusammenhang hat der SSV die BonusCard.ch AG – heute Cornèr Bank AG, Zweigniederlassung BonusCard (Zürich) – beauftragt, die SSV-Mitgliederkarte zu produzieren. Als Herausgeberin von Zahlkarten verfügt BonusCard bereits über die notwendige Logistik und Prozesse, um Lizenzkarten in Kreditkartenformat auszustellen. Entsprechend war und ist BonusCard die ideale Partnerin für den SSV, zumal sich im Rahmen dieser Zusammenarbeit auch die Möglichkeit ergab, eine Bezahlfunktion in Form einer kostenlosen VISA-Zahlungskarte einzubauen. Die bisherige, traditionelle SSV-Mitgliederkarte wurde somit durch eine solche mit Zahlungsfunktion ersetzt. Neben der Hauptfunktion als Lizenzkarte zur Identifikation des Mitglieds können somit die Schützinnen und die Schützen ohne jegliche Verpflichtung entscheiden, die kostenlose Zusatzfunktion als VISA-Zahlungskarte in Anspruch zu nehmen.

Wieso eine Lizenzkarte mit Bezahlfunktion?
Die Bezahlfunktion wurde in die Lizenzkarte als Zusatzangebot eingebaut, da dies sowohl dem SSV als auch den Schützinnen und Schützen Vorteile bringt. Einerseits trägt die Partnerschaft mit BonusCard zur direkten Förderung des SSV-Nachwuchs bei, indem 0.1% der gesamten mit der Zahlungskarte generierten Kartenumsätze der SSV-Jugendförderung zugutekommt. Andererseits bietet die Bezahlfunktion einen Mehrwert für die Schützinnen und Schützen. Den SSV-Mitgliedern wird eben eine weltweit einsetzbare Zahlungskarte mit attraktiven Zusatzvorteilen (wie ein Bonusprogramm sowie optionale Versicherungsmöglichkeiten) kostenlos und ohne jegliche Benutzungsverpflichtung zur Verfügung gestellt.

Wie funktioniert die Lizenzkarte mit Bezahlfunktion?
Die SSV-Mitgliederkarte erfüllt weiterhin primär ihre Funktion als Lizenzkarte. Die Nutzung der Zahlungsfunktion ist für alle Schützinnen und Schützen freiwillig. Sollte das entsprechende Mitglied auf die Zahlungsfunktion verzichten wollen, kann die Karte selbstverständlich auch nur als reine Mitgliederkarte genutzt werden. Diesfalls wird die Zahlungsfunktion durch Nichtgebrauch nach sechs Monaten automatisch deaktiviert (oder auf entsprechendes Gesuch an BonusCard schon vorher) und die persönlichen Daten des Mitglieds werden von BonusCard nicht für ihre eigenen Zwecke verwendet. Zusätzliche Informationen zur Zahlfunktion und zu den damit verbundenen Angeboten sind auf https://www.swissshooting.ch/de/service/ssv-mitgliederkarte/ und https://www.bonuscard.ch/de/ssv zu finden oder können beim SSV oder bei BonusCard angefordert werden.

Welche Personendaten wurden BonusCard übermittelt?
Zum Zwecke der Ausstellung der Lizenzkarte hat die BonusCard die notwendigen Mitgliederdaten vom SSV erhalten (Name, Vorname, Adresse, Mitgliedernummer und Barcode-Nummer für den Schiessstand). Zudem wurden folgende Daten zum Zwecke der Integration der Zahlungsfunktion mitgeteilt: Geburtsdatum, sowie E-Mail-Adresse und Mobil-Telefonnummer sofern vorhanden. In diesem Zusammenhang soll erwähnt werden, dass die SSV-Statuten ausdrücklich vorsehen, dass der SSV das Adressmaterial (inkl. E-Mail-Adresse) zur Erzielung von Einkommen für kommerzielle Zwecke für den Verband kostenlos nutzen kann (Artikel 51 der SSV-Statuten; die SSV-Statuten sind auf der Internetseite des SSV einsehbar). Erwähnenswert ist ebenfalls, dass BonusCard als Herausgeber von Zahlungsmitteln und jetzt auch Teil einer lizenzierten Schweizer Bank, einen hohen Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandard sicherstellt und Gewähr für eine sichere Datenbearbeitung bietet.

Haben die lizenzierten Schützinnen und Schützen eine Widerspruchmöglichkeit?
Ja, Schützinnen und Schützen können jederzeit beim SSV beantragen, dass ihr Adressmaterial nicht für kommerzielle Zwecke verwendet wird (dies wird ebenfalls im Artikel 51 der SSV-Statuten vorgesehen). Das Widerspruchrecht kann schriftlich per Post (Adresse: Schweizer Schiesssportverband, Lidostrasse 6, 6006 Luzern) oder per Email (info@swissshooting.ch) ausgeübt werden. Das Widerspruchsrecht ist aber auf kommerzielle Zwecke beschränkt. So erhält weiterhin jeder Schütze und jede Schützin, welche eine Lizenz löst, auch eine Mitgliederkarte.
Schützinnen und Schützen können somit das Widerspruchrecht auch in Bezug auf die Nutzung ihrer Daten für das Angebot der Bezahlfunktion geltend machen. In einem solchen Fall wird der SSV sicherstellen, dass das entsprechende Mitglied in der Kundendatenbank von BonusCard nicht mehr erscheint und die persönlichen Daten des Mitgliedes von der BonusCard nur für die Erstellung der Lizenzkarte ohne weitere Funktionen genutzt werden.

Was passiert mit der Lizenzkarte nach Ausübung des Widerspruchrechts oder Deaktivierung der Bezahlfunktion?
Nach Ausübung des Widerspruchsrechts oder nach Deaktivierung der Zahlungsfunktion behält die SSV-Mitgliederkarte ihre Gültigkeit als Lizenzkarte (ohne Zahlungsfunktion) und kann ohne Weiteres als einfache Mitgliederkarte zum Nachweis der aktiven Mitgliedschaft verwendet werden. Neben der Möglichkeit, die Karte nach Ausübung des Widerspruchsrechts oder durch Nichtgebrauch als reine Mitgliederkarte ohne Zahlungsfunktion zu verwenden, steht den Mitgliedern auch die Möglichkeit offen, wie bis anhin, sich bei Schützenanlässen unter Angabe der Mitgliedernummer mittels eines herkömmlichen ID-Dokuments (z.B. Identitätskarte) als lizenziertes Mitglied auszuweisen.

Wir hoffen damit in Bezug auf die neue SSV-Mitgliederkarte mit Zahlungsfunktion und auf die damit verbundene Datenbearbeitung Klarheit geschaffen zu haben. Bei Fragen oder Unklarheiten zur Mitgliederkarte stehen wir allen Mitgliedern gerne zur Verfügung (info@swissshooting.ch) und für Fragen zur Zahlfunktion der neuen Mitgliederkarte kann man sich jederzeit an ssv@bonuscard.ch wenden.


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