Schweizer Schiesssportverband

Keine Einschränkungen für den Besitz der Ordonnanzpistole

(Bild: Pro Tell)

(Bild: Pro Tell)

Die Angehörigen der Armee, die ihre Ordonnanzpistole behalten wollen, werden nicht schlechter gestellt als andere Waffenbesitzer. Eine entsprechende Motion von SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf wurde vom Nationalrat abgelehnt.

Mit einer Mehrheit von 106 gegen 80 Stimmen hat der Nationalrat am 8. Juni 2021 die Motion von SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf abgelehnt, welche verlangte, dass «Armeepistolen beim Ausscheiden aus der Armee nur an nachweisliche Sportschützen und nur für eine angemessene Abgeltung zu privatem Eigentum abgegeben werden können.»

Pro Tell, die «Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht», hatte im Vorfeld der Debatte ein entsprechendes Schreiben an die Mitglieder des Nationalrats gerichtet, in dem u.a. argumentiert wird, dass die Motion darauf abziele, «den althergebrachten Traditionen des Schiesswesens in der Schweiz weiteren Schaden zuzufügen.»

Die Debatte über diese Motion ist ebenso öffentlich einsehbar wie das detaillierte Abstimmungsresultat.

 

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