Schweizer Schiesssportverband

Wettkämpfe

Eidgenössisches Feldschiessen

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Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt. Für ein ganzes Wochenende wird eine der ältesten Schiesstraditionen mit Geselligkeit und Sportlichkeit auf nationaler Ebene zelebriert. Ein Fest für Schützen und solche, die gerne schiessen oder es probieren möchten.

Die Teilnahme kommt vor dem Rang!
Auch dieses Jahr ist es für jede und jeden eine Ehrensache, mit einer grossen Beteiligung zu beweisen, dass Mitmachen viel wichtiger ist als ein Spitzenplatz. 

Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Schützinnen und Schützen, die im Wettkampfjahr das 10. Altersjahr erreichen (Jahrgangs-Prinzip). Alle Nicht-Vereinsmitglieder müssen einem Verein zur Betreuung, Abrechnung und Rangierung zugewiesen werden. Teilnehmende, die nicht an der entsprechenden Waffe ausgebildet worden sind, sind durch den ihnen zugewiesenen Verein zu betreuen.

Mit welchen Waffen darf teilgenommen werden?
Es darf nur mit Ordonnanzwaffen geschossen werden. Den Teilnehmenden steht die Wahl unter den zugelassenen Ordonnanzwaffen frei. Die Liste der zugelassenen Ordonnanzwaffen, das Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanz- und ordonnanzähnlichen Waffen im Schiessen ausser Dienst (Hilfsmittelverzeichnis) ist unten angehängt.

Welches Programm wird geschossen?
1. Teil: Einzelfeuer. Es werden 6 Schuss innert 6 Minuten abgefeuert und einzeln gezeigt.

2. Teil: Kurzfeuer. Es werden zwei mal je 3 Schüsse in je 60 Sekunden abgefeuert. Gezeigt wird nach je 3 Schüssen.

3. Teil: Schnellfeuer. Es werden 6 Schüsse in 60 Sekunden abgegeben. Am Schluss wird gezeigt.

Termine EFS

              2024

         2025

           2026

           2027

   24.05. - 26.05.24

  23.05. - 25.05.25

  29.05. - 31.05.26

  04.06. - 06.06.27

 

 

 

 

Links für Verbände
Kromer Printlogistik-Portal
(Oktober)

Resultateportal via Infra Soft

Kontakt
Roland Rau, Feldchef des SSV (roland.rau@swissshooting.ch

Geschichte des Eidgenössischen Feldschiessens
Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt und kann auf eine über 130 jährige Tradition zurückblicken.
Die Entwicklung des Feldschiessens hängt weitgehend mit derjenigen des Obligatorischen Schiessens zusammen. In der Militärorganisation vom 08.05.1850 wird erstmals das jährliche Zielschiessen für Mannschaften eingeführt, wobei die Art der Durchführung und das Schiessprogramm weitgehend den kantonalen Gesetzgebungen vorbehalten war. Die Schiessresultate waren jedoch allgemein unbefriedigend. «.... von den auf die mittlere Distanz von 300m auf Mannsfigur abgegebenen Schüssen haben nur 15% getroffen und 85% sind vorbeigegangen». Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde mit der MO 1874 eine obligatorische ausserdienstliche Schiesstätigkeit eingeführt. Am 08.10.1872 fand das erste Feldsektionswettschiessen auf dem Twannberg statt. 1879 kann die Existenz von kantonalen Feldschiessen in den Kantonen Bern und Solothurn nachgewiesen werden. Zu einer ständigen Institution der Kantone wurden die Feldschiessen aber noch lange nicht. Nur in einigen wenigen Kantonen der Zentralschweiz hatten sie festen Fuss gefasst und in den Kantonen Bern und Solothurn sogar bereits einen erfreulichen Grad der Entwicklung erreicht. Die an der Spitze des Schweizerischen Schützenvereins stehenden Männer erkannten schon frühzeitig, dass sich in der Gestalt des Feldschiessens ein ungemein wirksames Mittel zu einer weiterreichenden Förderung des freiwilligen Schiesswesens bot. Nachdem sich der SSV im Jahr 1899 vorerst bloss mit einer finanziellen Unterstützung begnügt hatte, begann er sich bald nach der Jahrhundertwende durch das Aufstellen allgemein verbindlicher Grundlagen für die Durchführung dieser Wettschiessen zu schaffen. Am 12.06.1887 wurde zum ersten Mal im ganzen Kanton Bern geschossen. Es nahmen 114 Sektionen mit 2258 Schützen teil.

Im Jahre 1919 wird das Pistolenfeldschiessen eingeführt und 1926 nehmen erstmals sämtliche Kantone am Feldschiessen teil. Seit 1940 wird das Feldschiessen jährlich durchgeführt. Heute schiessen ca. 60% der Schützinnen und Schützen das Kranzresultat.

Waffe ins Eigentum übernehmen
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie:
- AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.
- Mit einer Pistole ausgerüstete AdA können diese ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernehmen.

Informationen Bundesübungen (Eidg. Feldschiessen und Oblig. Programm)

Informationsblatt - Bundesübungen (EFS und OP) 2022 Download

Reglemente / Weisungen / Auszeichnungslimiten Bundesübungen

4.04.4601 d (3.10.01) 4.04.4601 d (3.10.01) Reglement über das Eidgenössische Feldschiessen Gewehr 300m und Pistole 25/50m (EFS G300 und P25/50) 2022 Download
Informationsblatt - Bundesübungen (EFS und OP) 2022 Download
3.10.03 3.10.03 Auszeichnungslimiten EFS/OP Gewehr 300m 2016 Download
3.10.04 3.10.04 Auszeichnungslimiten EFS/OP Pistole 25/50m 2005 Download
3.10.05 3.10.05 Umrechnungstabelle Pistole 25/50m 2005 Download
4.02.01 d 4.02.01 d Kommandos Abläufe Pistolenwettkämpfe 2020 Download
27.132 dfi 27.132 dfi Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel (Hilfsmittelverzeichnis) 2024 Download

Terminübersicht

Eidg. Feldschiessen - Terminübersicht 2024 2024 Download

Waffe ins Eigentum übernehmen

Waffe ins Eigentum übernehmen am Ende der Dienstzeit? 2024 Download

Plakat

Plakat / Affiche / Affisso 24. – 26.05.2024 2024 Download
EFS - Word Plakat A4 Download

Impressionen

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