Federazione sportiva svizzera di tiro

Bundesrat beschliesst weitgehende Lockerungen

Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat weitgehende Lockerungen der Corona-Massnahmen beschlossen. Neu dürfen unter anderem 50 statt wie bisher 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Die Änderungen treten ab dem 31. Mai 2021 in Kraft.

Ab dem 31. Mai 2021 dürfen maximal 50 Personen gemeinsam Sport treiben. Bisher waren es 15. Publikum wird auch wieder zugelassen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Kontaktsport wie zum Beispiel Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Flächenvorgabe für «ruhige» Sportarten in Innenräumen (zum Beispiel Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Zu den angepassten In- und Outdoor-Schutzkonzepten geht es unter dem Banner «Covid19- alle wichtigen Informationen» auf der Startseite der SSV-Website.

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